Aktiv-ReiseSchmiede
- travel with fun -

Formblatt zur Unterrichtung eines Reisenden bei einer Pauschalreise

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches


Formblatt zur Pauschalreise
Hier können Sie das Formblatt zur Pauschalreise herunterladen
Formblatt Pauschalreise.pdf (28.29KB)
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Allgemeine Reisebedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Aktiv-Reiseschmiede, Inhaber Sandra Michels und Andreas Halcour GbR, (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Überschriften in diesen Bestimmungen dienen der Übersicht und sollen in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

Hinweis zu Rad und Schiffreisen: die vom jeweiligen Veranstalter gültigen Geschäftsbedingungen finden Sie ganz unten zum Download.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Ausschreibung der Reise auf der Homepage und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt.
b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Internet erfolgen.
c) Erst mit Zugang der textlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisevertrag zustande.
d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online Anmeldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen oder Zurücksetzen. Durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zugegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 7 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots dann zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt.
f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung der Pauschalreise

a) Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises (bei Rad- und Schiff 30 %) zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Überweisungen aus dem nicht EU-Ausland hat der Kunde die bei der Überweisung anfallenden Gebühren zu tragen.

b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reiseveranstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson) vereinbarten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen.                 

c) bei kurzfristigen Buchungen mit einem Reiseantritt innerhalb von 40 Tagen ist der volle Reisepreis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

d) bei Expressbuchungen, d. h. kurzfristiger Reiseantritt innerhalb von 7 Tagen fällt ein Aufpreis an.

3. Preise und Leistungen

a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs- bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss. 
b) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bettensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von dem Reiseveranstalter 10 € je Etappe erhoben, zzgl. evtl. Kosten für ein Kinderbett, Zusatzbett etc. diese müssen vom Kunden direkt beim Leistungsträger vor Ort beglichen werden, ebenso  darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommene Leistungen bei den einzelnen Leistungsträgern (wie z.B. Minibar, nicht im Pauschalreisevertrags inkludierte Wellnessanwendungen etc.)
c) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückzubezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt.

Entschädigung: 

Die Entschädigung (pro Person) wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. 

  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 20 % des Gesamtpreises aber mind. 75 € bei Etappentouren bzw. 50 € bei Sterntouren, 
  • vom 29. bis  21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises aber mind. 75 € bei Etappentouren bzw. 50 € bei Sterntouren,  
  • vom 20. bis 7. Tag  vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, 
  • ab dem 6. - 2. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80 % des Reisepreises 
  • einen Tag vor Anreise und bei Nichtantritt berechnen wir 100 % des Reisepreises. 

Bei Gruppen mit mehr als 5 Zimmern:

Werden 20 % oder weniger Zimmer storniert, gelten die regulären Reisebedingungen s. oben. Werden 21 % oder mehr der Zimmer storniert, wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel (=Gesamtpreis pro Person) berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 % aber mind. 100 €, vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 70 % aber mind. 100 €, vom 30. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 %, ab dem 6. - 2. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 90 % des Reisepreises und einen Tag vor Anreise und bei Nichtantritt berechnen wir 95 % des Reisepreises pro Person.


Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises nach Reiseantritt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden jedoch die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und Einkünfte aus einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu erstatten. 

Stornierung kombinierte Rad-Schiff-Pauschalreisen: siehe Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters (Seitenende unten). Wir sind lediglich Wiederverkäufer für Rad- und Schiffsreisen, daher finden die jeweiligen Stornierungsbedingungen des Veranstalters Anwendung.

Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.

Umbuchung:

Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- € p.P.. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden.

Kundenfreundliche Umbuchung in der Saison 2024

Eine unvorhergesehene Erkrankung ist nicht nur schmerzhaft und ärgerlich für den Leidwesenden. Eine daraus einhergehende Stornierung ist auch für uns mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und Kosten verbunden. Durch eine Reiseversicherung sind die Kosten und unser Arbeitsaufwand entweder komplett oder teilweise abgesichert. Falls Sie nicht versichert sind, bieten wir Ihnen dennoch bei allen auf dieser Website ausgeschriebenen Rad- und Wanderreisen folgende kostenfreie Möglichkeit der Umbuchung:

 

Umbuchung bis 20 Tage vor Anreise bei Erkrankung, Unfall, Reha oder ähnlichem:

Sie haben bereits den vollen Reisepreis bezahlt? Dann können Sie die Reise ganz flexibel und mit einer Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 €/p.P. auf einen späteren Zeitpunkt (in diesem oder im nächsten Jahr) umbuchen. Dies gilt nur für Neubuchungen und nicht bereits umgebuchte Reisen aus dem Vorjahr. Sie erhalten 50 % des gezahlten Reisepreises direkt und unkompliziert auf Ihr Konto zurück überwiesen, die anderen 50 % bleiben Ihnen als Reisegutschrift auf Ihrem Kundenkonto erhalten. Voraussetzung: Vorliegen einer Erkrankung etc. mit Attest des Arztes.
Falls Sie nur die Anzahlung gezahlt haben, bleibt Ihnen diese als Reisegutschrift auf Ihrem Kundenkonto erhalten abzgl. einer Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 €/p.P. Voraussetzung: Vorliegen einer Erkrankung etc. mit Attest des Arztes.

 

Umbuchung bis 30 Tage vor Anreise (ohne Angabe von Gründen):
Auch hier können Sie die Reise auf einen späteren Zeitpunkt (in diesem oder im nächsten Jahr) für eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 € p. P. umbuchen. Dies gilt nur für Neubuchungen und nicht bereits umgebuchte Reisen aus dem Vorjahr. Die bereits getätigte Anzahlung bleibt als Reisegutschrift auf Ihrem Kundenkonto erhalten und wird mit der neuen Buchung verrechnet (ausgenommen die Aufwandspauschale).
Ausgenommen hiervon sind Gruppenreisen ab 3 Zimmern, Rad- & Schiffsreisen sowie individuell angebotene Reisen, das bedeutet, Sie buchen eine für Sie persönlich zugeschnittene Reise. Haben Sie eine individuell angebotene Reise gebucht oder sind eine Gruppe mit 3 und mehr Zimmern? Informieren Sie uns bitte umgehend damit wir eine Lösung finden können.

5. Rücktritt & Kündigung durch den Reiseveranstalter

Reisebedingungen

Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets und Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots oder in eigener Regie erworben hat. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ohne dass vor Vertragsschluss kundenseitig mitgeteilt wurde aufgrund eingeschränkter Mobilität auf Begleitung während der Reise angewiesen ist, oder der Kunde sich in einem geistigen Zustand befindet, welcher eine Teilnahme an der Reise unmöglich macht oder der Kunde eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellt. Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Reiserteilnehmer erkennbar den jeweiligen Anforderungen der Reise körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist oder wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages sofort gerechtfertigt ist.
Bei Kündigung oder Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder der aus der Kündigung oder des Ausschlusses entstandenen Vorteile sich anrechnen lassen, die er aus einer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, zuzüglich die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat diesen binnen 14 Tagen nach Rücktritt dem Kunden zurückzuerstatten.

6. Mitwirkungspflicht des Kunden / Gewährleistung/Rücktritt/Kündigung

Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Mangel dem Reiseveranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kann der Reiseveranstalter einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe leisten, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe ablehnen und verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels hat der Kunde dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Leistet der Reiseveranstalter keine Abhilfe, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde kann
den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und er diese ohne Abhilfe hat verstreichen lassen.

7. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters

7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

7.3. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

7.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gepäckschäden oder bei Diebstahl, welche durch Transferleistungen entstanden sind. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

7.5. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden an Fahrrädern oder Sportgeräten welche bei Transferfahrten durch normalen Gebrauch, Verwendung und Sicherung  entstanden sind. Liegt eine vorsätzliche Beschädigung vor, ist diese sofort und unmittelbar anzuzeigen und durch entsprechende Fotos zu belegen.

7.6. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden die durch den normalen Gebrauch und Verwendung an Mietfahrrädern entstanden sind. Die Kosten für die Reparatur sind vor Ort vom Kunden zu zahlen und unverzüglich dem Radverleih mitzuteilen. Je nach Schaden werden die Kosten durch den Radverleih übernommen. Der Kunde haftet bei Verlust oder Diebstahl selbst für den Schaden. Wir empfehlen die Mieträder nicht unabgeschlossen abzustellen und eine Reiseversicherung abzuschließen, welche Sportgeräte in den Versicherungen einschließt. Wie z. B. die ERGO Versicherung.

8. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche nach §651 i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler der die Buchung vermittelt hat, geltend zu machen. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren: Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden soll.

9. Sonstiges, Hinweise zur Datenverarbeitung

Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Leistungs– und Erfüllungsort ist Zell/Mosel. Die vom Kunden in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.aktiv-reiseschmiede.de einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.

10. Preiseerhöhung, Preissenkung

10.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen-gebühren, oder

c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

10.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

10.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziff. 10.1.a) kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 10.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 10.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat

10.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 10.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

10.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

10.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

11. Reiseunterlagen

Ist der gesamte Reisepreis eingegangen, bekommt der Reiseanmelder ca. 14 Tage vor Anreise die Reiseunterlagen zugesandt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht zugegangen sein sollten. Bei kurzfristigen Buchungen bis 14 Tage vor Reisebeginn erhalten Sie die Reiseunterlagen im ersten Hotel. 

Wünschen Sie zusätzliche Unterlagen (Tourenbuch, Fahrradtourenkarte), notieren Sie dies bitte direkt bei der Reiseanmeldung und gegen einen Aufpreis von 30 € (inkl. Karten- und Infomaterial, Porto) stellen wir Ihnen dann die zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung. Jedoch versenden wir keine Unterlagen ohne dass bei uns eine Buchung vorliegt.

12. Vermittlung von Fremdleistungen

Bei Buchung von Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner.

13. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität 

Rad- und Wanderreisen, sowie Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

14. Wichtig für Ihre Reise ist

Eine Radreise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass Sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.

15. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung. Die Tarife der ERGO Versicherung können Sie über den folgenden Link einsehen.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand, Information über die Verbraucherstreitbeilegung

16.1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform www.ec.europa.eu/consumers/ odr/ hin.

16.2. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz vom Reiseveranstalter in Zell/Mosel vereinbart. Dies gilt nicht für Geschäfte im nichtkaufmännischen Verkehr.  

Reiseveranstalter:

Aktiv-Reiseschmiede

Inhaber Sandra Michels und Andreas Halcour GbR

Im Birkenhell 1

56856 Zell/Mosel

Tel: 06542-9018884

Email: info@aktiv-reiseschmiede.de

Stand Oktober 2023

 Veranstalter Rad und Schiff für Flusskreuzfahrten mit MS Patria (Mosel), MS Olympia (Rhein)

Reisebedingungen Rad & Schiff SE-Tours
Hier können Sie die Reisebedingungen für Rad & Schiffsreisen von SE-tours herunterladen.
Reisebedingungen und Formblatt SE-Tours (1).pdf (257.58KB)
Reisebedingungen Rad & Schiff SE-Tours
Hier können Sie die Reisebedingungen für Rad & Schiffsreisen von SE-tours herunterladen.
Reisebedingungen und Formblatt SE-Tours (1).pdf (257.58KB)

 


Veranstalter Rad und Schiff für Flusskreuzfahrten mit MS Flora/Allure (Koblenz-Merzig) und MS Princesse Royal (Cochem-Metz):

Reisebedingungen Rad & Schiff BoatBiketours
Hier können Sie die Reisebedingungen für Rad&Schiffsreisen von BoatBiketours herunterladen.
Allgemeine-Reisebedingungen-für-Pauschalreisen-Boat-Bike-Tours-V2-01-04-2020.pdf (611.85KB)
Reisebedingungen Rad & Schiff BoatBiketours
Hier können Sie die Reisebedingungen für Rad&Schiffsreisen von BoatBiketours herunterladen.
Allgemeine-Reisebedingungen-für-Pauschalreisen-Boat-Bike-Tours-V2-01-04-2020.pdf (611.85KB)


 
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